APOPoint - das Terminal für Apotheken-Kunden

Ein Projekt der SRS Service & Retail Systems GmbH

Get Adobe Flash player

Häufig gestellte Fragen

Sie können alle Rezeptarten einreichen.

Ausgenommen sind lediglich Rezepte für Betäubungsmittel.
Hiermit müssen Sie direkt zu Ihrer Apotheke kommen.

Aus rechtlichen Gründen sind die Apotheker verpflichtet, das Rezept in ihrer Apotheke zu überprüfen. Daher verbleibt das Rezept im APOPoint, wird von einem Apothekenmitarbeiter abgeholt und zur Apotheke zwecks Prüfung gebracht.

Sie zahlen die selbe Rezeptgebühr, die Sie auch in der Apotheke entrichten müssen.

Diese Gebühr ist vom Gesetzgeber vorgegeben und ist bei allen deutschen Apotheken gleich.

Sofern Sie eine Gebührenbefreiung von Ihrer Krankenkasse bekommen haben, muß diese 1x (pro Jahr) der für Ihren APOPoint zuständigen Apotheke im Original vorgelegt werden. Danach wird die Gebührenbefreiung berücksichtigt.

Ja ! Auch wenn es sich bei den verschriebenen Medikamenten um kühl zu lagernde Arzneimittel handelt, werden diese durch den Botendienst zu Ihnen gebracht, da der Apotheke die sog. Kühlkette garantieren kann.

Ja ! Durch die integrierte Bestellmöglichkeit von rezeptfreien Artikeln können Sie grundsätzlich alle Artikel, die in der Apotheke geführt werden, bestellen.

In den APOPoint ist eine Suchfunktion und eine Artikelgruppeneinteilung integriert.

Sie können über die Hauptgruppe und eine oder mehrere Untergruppen schnell und einfach den gewünschten Artikel finden, bzw. ein frei verkäufliches Heilmittel für Ihre Beschwerden heraussuchen.

Grundsätzlich bestimmen Sie selbst, zu welcher Zeit die Lieferung bei Ihnen ankommt. Bereits während der Bestellung, bzw. Rezepteinreichung, werden Sie nach der Wunschlieferzeit gefragt.

Sie können die Ihnen am besten passende Lieferzeit aus mehreren Vorschlägen aussuchen.

Der Apotheker ist bemüht, diese Lieferzeit einzuhalten.

In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann, weil z.B. ein Artikel nicht vorrätig ist und erst beschafft werden muss.

In diesem Fall wird sich der APotheker mit Ihnen in Verbindung setzen und einen anderen Liefertermin absprechen.

NEIN ! Aus rechtlichen Gründen dürfen die Medikamente NUR DEM BERECHTIGTEM EMPFÄNGER ausgehändigt werden.

Bitte geben Sie daher immer einen Liefertermin an, zu dem Sie die Ware in Empfang nehmen können.

 

Ihre Fragen an uns

Sofern Sie Apotheker sind und sich für das ApoPoint.-Konzept interessieren, klicken Sie bitte hier.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ok